Der Heckenschnitt im heimischen Garten ist stets im Frühling vorzunehmen, bevor die Pflanzen austreiben. Allerdings dürfen die Temperatur nicht unter -5 Grad liegt denn zum Schneiden der Hecke sollte es frostfrei sein. Darüber hinaus ist im Bundesnaturschutzgesetz genau geregelt, in welchem Zeitraum die Pflanzen einen Rückschnitt erhalten und wann der Gartenbesitzer sie roden darf, damit brütende Vögel auf keinen Fall gestört werden.
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Die richtige Zeit für den Heckenschnitt
Gebüsch und Hecken haben eine große Bedeutung für viele Tier- und Pflanzenarten als Lebensraum. So dienen sie nicht nur als Brut- und Versteckmöglichkeiten, sondern liefern auch zahlreichen Kleintieren, Insekten und Vögeln Nahrung. Aus diesem Grund ist seit dem Jahr 2010 bundesweit im Bundesnaturschutzgesetz § 39 Absatz 5 einheitlich geregelt wann die Hecke auf Stock gesetzt und wann sie einen Rückschnitt erhalten darf.
Möchten Sie Ihren Sichtschutz im Garten für den kommenden Sommer in Form bringen, schiefe Kanten und kahle Stellen beseitigen dann ist dies nur bis Ende Februar möglich. Denn in der Zeit vom 1. März bis 30. September darf weder ein Radikalschnitt durchgeführt noch die Hecke ganz entfernt werden damit brütende Vögel keinen Schaden nehmen. Sollten Sie dennoch zur Heckenschere ob nun fahrlässig oder mit Vorsatz greifen dann stellt dieses Vergehen eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer hohen Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Was das Bundesnaturschutzgesetzt erlaubt
Im Bundesnaturschutzgesetz sind aber auch einige Punkte festgelegt, wann Sie Ihre Hecke im Garten schneiden dürfen. Sind also zum Beispiel die Spitzen an Ihrer Ligusterhecke gespießt seit dem letzten Rückschnitt, dann dürfen Sie diese im Rahmen eines Formschnittes kürzen. Doch auch hierbei ist vor dem Schnitt zunächst zu kontrollieren ob sich belegte Nester in der Pflanze befinden. Sollten Brutplätze oder Vogelnester in der Hecke vorhanden sein, müssen Sie den Schnitt aus Rücksicht auf die gefiederten Freunde verschieben. Während die meisten Vogelarten nur bis Ende Juli brüten, lassen sich Hänfling, Gimpel und Grünfink jedoch bis August Zeit.
Besondere Regelung für Kleingartenanlagen
Im Stadtgebiet gilt für städtische Kleingartenanlagen eine besondere Regelung. So kann ein Pflege- und Formschnitt für die Beseitigung des Pflanzenzuwachses in dem Zeitraum vom 15. Juli bis zum 14. März des Folgejahres vorgenommen werden.
Ausnahmeregelungen bei Gefahren
Den Verschnitt Ihrer Hecke können Sie auch dann vornehmen, wenn die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn Ihr Sichtschutz auf den angrenzenden Bürgersteig nach einem Sturm zu kippen droht oder die Hecke Fahrzeugen in einer Kurve keine übersichtliche freie Sicht mehr gewährt. Möchten Sie kein Risiko in Bezug auf ein eventuelles Bußgeld eingehen, können Sie sich natürlich vorab eine Genehmigung bei der zuständigen Naturschutzbehörde erteilen lassen.
Die Rolle des Wetters beim Heckenschnitt
Wann Ihre Heckenschere zum Einsatz kommen sollte, ist größtenteils von den Wetterbedingungen abhängig. Denn häufig ist es Anfang März noch vielerorts zu kalt und auch Nachtfröste können noch immer vorhanden sein. Damit die frisch geschnittenen Triebe nicht zu schnell austrocknen ist eine Schnittpflege im Spätsommer unbedingt zu vermeiden denn in der Regel herrscht zu dieser Jahreszeit noch starke Hitze vor. Nicht zuletzt aus diesen Gründen sollte jeder Gartenbesitzer die verschiedenen Besonderheiten der Heckenarten beachten. So ist bei Frühblühern die Blütenanlage bereits im Frühjahr vollständig ausgebildet deshalb kann der Schnitt direkt nach der Blüteperiode erfolgen. Dagegen sollten im Herbst gepflanzte Hecken erst im folgenden Frühjahr um ein Drittel gekappt werden. Hecken hingegen, die im Frühjahr angepflanzt werden erhalten sofort einen Rückschnitt. Für immergrüne Hecken wiederum bietet sich ein Schnitt den ganzen Sommer über an und naturnahe Pflanzen je nach dem Zustand der Hecke.
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